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Ordensregeln

in Ordensregeln OS 26.01.2015 00:33
von swordy28 • 128 Beiträge

1. Ordensrat
- der Ordensrat besteht aus:
- dem Bischof – führt den gesamten Orden
- den Äbten der Hauptklöster - führen die Hauptklöster
- den Prioren der Klöster - führen die Klöster
- jedes Kloster kann weitere Member hinzuziehen
- stimmberechtigt ist nur je 1 Mitglied eines Hauptklosters / Klosters und der Bischof
- bei Stimmengleichheit hat der Bischof eine zweite Stimme / Vetorecht
Familienangelegenheiten müssen durch Mehrheit des Ordensrates (mindestens 50 % der Stimmberechtigten) genehmigt werden

2. Der Orden
der Orden besteht aus Hauptklöstern und Klöstern

3. Hauptklöster
3.1 Bei Bewerbungen weiterer Hauptklöster muss dieses durch 100% Zustimmung der bereits bestehenden Hauptklöster vereinbart werden
3.2 Bewerbungen als Hauptkloster sind ab Allianzlevel 50 , mindestens 45 aktive Mitglieder und 6 Mio. Machtpunkte

4. Klöster
4.1 Die Klöster arbeiten grundsätzlich selbständig, sind aber den Hauptklöstern untergeordnet.
Kriege und Diplomatie werden von den Klöstern selbst versucht zu regeln - in Ausnahmen können die Legaten der Hauptklöster dies
übernehmen.
4.2 Klöster können ausschließlich durch Hauptklöster aufgenommen werden
4.3 Den Klöstern ist es nicht gestattet weitere Klöster aufzunehmen. Dieses ist ausschließlich den Hauptklöstern vorbehalten
4.4 Mindestalter sind 16 Jahre. Skypepflicht ist ab dem Rang Feldwebel gefordert.
4.5 Bewerbungen als Kloster sind ab Allianz-Level 20 und einer Mindestanzahl an Spielern von 20 möglich
4.6 Ausbildungsklöster stehen unter dem besonderen Schutz aller Hauptklöster

5. Kriege
Bei Kriegen ist der Ordensrat zu informieren

6. Pflichten der Spieler
6.1 Jeder Spieler unterhalb des Generalsranges ist verpflichtet, bei Angriffen um vorherige Freigabe nachzufragen.
6.2 Angriffe sind bis zu einem maximalem Level-Unterschied von 10 Leveln erlaubt!!
6.3 Spionagen, Sabotagen und Angriffe auf sämtliche Hauptstädte, Handelsmetropolen, Königstürme sind zu unterlassen!!!
6.4 Jeder ist verpflichtet bei Abwesenheit seine BV´s und Burgen auf die Grundeinstellung einzustellen.

7. Regeländerungen
Regeländerungen müssen durch den Klosterrat mit mind. 50% der Stimmberechtigten beschlossen werden


zuletzt bearbeitet 27.01.2016 20:38 | nach oben springen


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